5. Kanzelabkündigung für Sonntag 27.10.2024
Am vergangenen Sonntag waren bayernweit 2,2 Millionen evangelische Christen zur Wahl über die neue Zusammensetzung der Kirchenvorstände aufgerufen. Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Gewählt werden die ehrenamtlich tätigen Mitglieder für einen Zeitraum von sechs Jahren.
In der evangelischen Kirchengemeinde Hofstetten beteiligten sich insgesamt 14,2 Prozent der Wahlberechtigten am Urnengang. In den neuen Kirchenvorstand wurden 3 Männer und 3 Frauen gewählt:
Gisela Hofmann,
Martin Hölzgen,
Simone Horlebein,
Valentin Kaufmann,
Tina Oestreich,
Udo Waigand
Wenn Sie der Meinung sind, dass gesetzliche Vorschriften verletzt worden sind und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst wurde, können Sie die Wahl bis zum 03. November bei der Vorsitzenden des Vertrauensausschusses anfechten.
Am 08. November werden die gewählten Mitglieder gemeinsam mit den geborenen Mitgliedern Pfarrerin Martina Haas und Pfarrer Jakob Mehlig zwei weitere Mitglieder in den Kirchenvorstand berufen.
Im Gottesdienst am Sonntag, 08.12.2024 um 10.00 Uhr in der St. Michaelskirche in Hofstetten werden die neuen Kirchenvorstände in ihren Dienst eingeführt und die bisherigen Kirchenvorstände Dr. Roland Caps, Eleonora Eckhardt, Maren Hoffmann, Jochen Kirchner und Ilona Rößle verabschiedet. Wir danken den scheidenden Mitgliedern für Ihren Einsatz in unserer Kirchengemeinde.
Ein besonderer Dank geht außerdem an den Vertrauensausschuss, an alle Kandidatinnen und Kandidaten und an alle Wähler.
Den gewählten Kirchenvorstehern und Kirchenvorsteherinnen gratulieren wir sehr herzlich und wünschen uns für die gemeinsame Arbeit Gottes Segen.
4. Kanzelabkündigung am 22.09.2024
Liebe Gemeinde,
am 20. Oktober ist Kirchenvorstandswahl. Kommen Sie und geben Sie den Frauen und Männern Ihre Stimme, von denen Sie möchten, dass sie in den nächsten sechs Jahren die Entscheidungen für unsere Gemeinde treffen.
„Stimm für Kirche.“ heißt: Mir ist der Glaube wichtig, ich gehöre zur evangelischen Kirche. Meine Stimme gestaltet die Kirche vor Ort mit.
Sie können sich vergewissern, ob Sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind. Dazu liegt es in den zwei Wochen vom 23.09.2024 bis zum 06.10.2024 im Pfarramt aus.
zu den üblichen Bürozeiten:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr und
Donnerstag von 18.00 – 19.00 Uhr.
Gegebenenfalls können Sie den Antrag auf Ergänzung des Verzeichnisses stellen oder Einspruch gegen die Eintragung einlegen.
Damit Sie gut Bescheid wissen, hier die wesentlichen Informationen zum Wahltag.
Sie können Ihre Stimme am 20. Oktober von 11.00 bis 12.00 Uhr abgeben
im Wahllokal im Jugendheim am Pfarrhaus in Hofstetten.
Bringen Sie bitte Ihren Wahlausweis mit.
Sie können auch die Briefwahl nutzen. Alles was Sie dazu benötigen - einschließlich Stimmzettel - erhalten Sie in diesen Tagen mit der Post.
Die Wahl ist geheim.
In unserer Kirchengemeinde sind 6 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu wählen. Zur Information über die Einzelheiten des Wahlverfahrens liegen im Wahlraum das Kirchenvorstandswahlgesetz und seine Ausführungsbe¬stimmungen auf.
Der endgültige Wahlvorschlag enthält folgende Namen:
Hofmann, Gisela
Hölzgen, Martin
Horlebein, Simone
Kaufmann, Valentin
Oestreich, Tina
Schmitt, Marina
Spielmann, Ivonne
Waigand, Udo
Wienert-Oefelein, Ricarda
Bitte, kommen Sie am 20. Oktober zur Wahl oder nutzen Sie die Briefwahl.
Für die Briefwahl beachten Sie bitte folgendes:
Die Wahlunterlagen für die Kirchenvorstandswahl 2024 werden in diesen Tagen per Post verschickt. Ab Erhalt der Unterlagen können Sie den neuen Kirchenvorstand per Briefwahl wählen.
Abgabe der Wahlunterlagen
Mit der Post versandt müssen die Unterlagen sicher am Samstag 19.10. im Pfarramt sein oder Sie können die Unterlagen wie folgt abgeben:
bei den Mitgliedern des Vertrauensausschusses:
Jochen Kirchner Gottlieb-Bögner-Str. 44 in 63849 Leidersbach oder Martin Preu Südring 14 in 63834 Sulzbach bis spätestens 19.10.
bei einem der Gottesdienste bis spätestens 19.10. beim Ortspfarrer oder einem Lektor der Kirchengemeinde oder Einwurf in die bewachte Box
am Wahltag 20.10.2024 zwischen 11.00 und 12.00 Uhr im Jugendheim
(Eichelsbacher Str. 15, 63839 Hofstetten)
Bitte beachten Sie allerdings, dass die Briefwahl nur dann gültig ist, wenn im äußeren Umschlag der Wahlausweis steckt bzw. ein Absender vermerkt ist. Sollten Sie bemerken, dass Sie ungültig gewählt haben, besteht noch immer die Möglichkeit am Wahltag im Wahllokal zu wählen (20. Oktober von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Wahllokal im Jugendheim im Pfarrhaus in Hofstetten).
3. Kanzelabkündigung am 16.06.2024
Liebe Gemeinde, „Stimm für Kirche.“ – unter diesem Motto findet am 20. Oktober die Kirchenvorstandswahl statt.
9 Männer und Frauen aus unserer Gemeinde haben sich zur Kandidatur bereit erklärt.
Das heißt: Sie sind bereit, mit ihrer Person, ihrer Zeit und Kraft, sich einzusetzen für die Lebendigkeit und für die Aufgaben unserer Gemeinde. Wir können sie darin bestärken durch unser Interesse und durch unsere Stimmabgabe. Dazu bekommen Sie, liebe Gemeinde, heute wichtige Informationen.
Der Vertrauensausschuss hat den endgültigen Wahlvorschlag aufgestellt.
Er enthält folgende Namen:
Hölzgen, Martin
Hofmann, Gisela
Horlebein, Simone
Kaufmann, Valentin
Oestreich, Tina
Schmitt, Marina
Spielmann, Ivonne
Waigand, Udo
Wienert-Oefelein, Ricarda
Bitte merken Sie sich den 20. Oktober vor. Es ist der Wahltag.
Dadurch, dass Sie zur Wahl gehen oder von der Briefwahl Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben, entscheiden Sie sich für unsere evangelische Gemeinde.
Der Vertrauensausschuss
KIRCHENVORSTANDSWAHL 2024: WARUM? WIE? WEN?
Warum? Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wie? Per Brief: Sie erhalten Mitte September 2024 alle Unterlagen für die Briefwahl oder die Wahl mit persönlicher Stimmabgabe.
Wen? Bis Mitte Mai 2024 werden Kandidatinnen und Kandidaten angesprochen und vorgeschlagen. Voraussetzungen sind ein Alter von 18 Jahren zu Beginn der Amtsperiode (1.12.2024) und die Kirchenmitgliedschaft. Die Kandidatinnen und Kandidaten können sich persönlich bei einer Gemeindeversammlung oder im Gemeindebrief vorstellen.
Pfarrer Martin Simon, Referent für Gemeindeleitung und Kirchenvorstand im Amt für Gemeindedienst der ELKB in Nürnberg